Berlin (drv/sth). Die schwächelnde Konjunktur macht sich nach Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) inzwischen auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bemerkbar. „Der Arbeitsmarkt hat sich zwar lange sehr robust gezeigt. Mittlerweile ist die konjunkturelle Schwäche aber auch dort angekommen, wenn auch in eher begrenztem Umfang", sagte Alexander Gunkel, Vorsitzender des DRV-Bundesvorstandes am Donnerstag in Berlin vor der Bundesvertreterversammlung, dem „Parlament” der 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Bereichen gebe es zwar nur geringfügig mehr Arbeitslose, so Gunkel. Zudem sei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter gewachsen. „Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren fällt der Zuwachs aber deutlich schwächer aus”, erklärte Gunkel. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist für die Einnahmen der Rentenversicherung besonders wichtig.
Wie für ein beitragsfinanziertes Versicherungssystem zu erwarten sei, nähmen die Beiträge aus Erwerbstätigkeit die größte Position bei den Einnahmen ein, so Gunkel weiter. Erst mit großem Abstand an zweiter Stelle folgten die Bundeszuschüsse, die nach gesetzlichen Regeln in jedem Jahr fortgeschrieben werden. „Angesichts verschiedener gegenteiliger Darstellungen möchte ich betonen, dass sich der Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamteinnahmen der Rentenversicherung nur wenig verändert. Dies gilt bei geltendem Recht auch für die Fortschreibung in den kommenden Jahrzehnten“, betonte der ehrenamtliche Bundesvorstandsvorsitzende.
"Unsystematische Kürzungen für Rentenversicherung nicht akzeptabel"
Der Arbeitgebervertreter an der Spitze der DRV bezeichnete es als nicht akzeptabel, wenn der Bund unsystematisch Mittel kürze oder in die auf lange Frist angelegten Finanzierungsgrundlagen eingreife. Er spielte damit auf vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro an, die die Bundesregierung im vergangenen Jahr für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft hatte. Auch sieht der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vor, dass der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab dem nächsten Jahr bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll. „Wenn der Gesetzgeber jetzt die Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung nutzt, dann befördert er zwangsläufig auch Zweifel an der künftigen Einhaltung der Finanzierungszusagen des Bundes gegenüber der Rentenversicherung. Damit schadet er dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der Zahlung der Renten“, mahnte Gunkel.
An dieser Kritik werde festgehalten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um zukünftige Einsparungen im Bundeshaushalt. „Wer glaubt, mit der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses ließe sich sparen, der irrt. Denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts, wenn der Bundeszuschuss gekürzt wird“, so Gunkel. Vielmehr würden nur die Finanzierungslasten noch stärker auf die Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahlende abgewälzt. „Wir wehren uns entschieden gegen diesen Verschiebebahnhof und eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Versicherten und Arbeitgeber“, betonte er. Etwaige Kürzungen des Bundeszuschusses seien angesichts des bevorstehenden Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge zudem nicht generationengerecht.
