Ihre-Vorsorge Logo

So honoriert die Rentenversicherung die Leistung von Frauen

Zum Weltfrauentag am 8. März: Weibliche Versicherte sollten sich frühzeitig um ein vom Partner unabhängiges Einkommen kümmern.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Pflegerin hilft Seniorin im Pflegeheim beim Essen. Bild: IMAGO / Jochen Tack / imago stock&people

© Nicht definiert

Karlsruhe/Stuttgart (drv). Frauen leisten einen enormen gesellschaftlichen Beitrag - sowohl mit ihrer Erwerbsarbeit als auch durch die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Wie die gesetzliche Rentenversicherung diesen Einsatz honoriert, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Internationalen Frauentags, der jährlich am 8. März gefeiert wird.  

Selbst ist die Frau: Gerade in der Altersvorsorge ist dieser Satz von Bedeutung. Schließlich bringen eigene Beiträge am meisten für die spätere Rente. Die Rentenhöhe spiegelt das Erwerbsleben wider. Dabei unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung nicht zwischen weiblichen und männlichen Rentenbeiträgen: Das gleiche Gehalt führt zur gleichen Anzahl an sogenannten Entgeltpunkten und damit zur gleichen Rentenhöhe. Deswegen ist es insbesondere für Frauen so wichtig, sich rechtzeitig und frühzeitig um ein vom Partner unabhängiges Einkommen zu kümmern.  

Kindererziehung und Pflege - Pluspunkte für die Rente

Wer in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes die Erziehungsarbeit übernimmt, muss damit oft die Berufstätigkeit einschränken. Diese Sorgearbeit, die meistens Frauen leisten, gleicht der Staat durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt derzeit ungefähr 34 Euro mehr Rente pro Monat. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes werden zudem Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet. Diese wirken sich ebenfalls positiv aus, weil sie unter anderem zur Mindestversicherungszeit einer vorgezogenen Rente mitzählen.

Auch die häusliche Pflege eines Familienmitglieds mit mindestens Pflegegrad 2 wird in der späteren Rente honoriert: Damit diese Pflegeleistung nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass wenigstens zehn Wochenstunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche gepflegt wird und die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Hinterbliebenenrenten und Zusatzvorsorge sind wichtig

Die gesetzliche Rente sichert im Falle des Todes durch Witwen- beziehungsweise Witwerrente, Halb- oder Vollwaisenrente, Erziehungsrente oder einem Rentensplitting die Hinterbliebenen finanziell ab. Die jeweilige Höhe der einzelnen Rentenleistungen kann man bereits zu Lebzeiten in einem Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfahren, um gegebenenfalls eine weitere Vorsorge treffen zu können.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich der Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge lohnen. Auch über eine betriebliche Altersvorsorge mit Fördermöglichkeiten kann Frau sich ein weiteres Standbein zur finanziellen Unabhängigkeit im Alter schaffen. Die DRV BW berät über die Möglichkeiten der Altersvorsorge in sogenannten Intensivgesprächen zur Altersvorsorge. Interessierte können unter www.prosa-bw.de einen Termin vereinbaren.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026