Paris/Brüssel (dsv/sth). Der französiche Präsident Emmanuel Macron plant erneut eine Rentenreform. Wie das Europabüro der Deutschen Sozialversicherung (DSV) berichtet, will Macron die Altersgrenze für Beschäftigte im Fall seiner Wiederwahl von 62 auf 65 Jahre erhöhen. Erwerbsunfähigkeit, beschwerliche Tätigkeiten und die Dauer der beruflichen Laufbahn sollen demnach jedoch berücksichtigt werden. Zudem sei vorgesehen, die Sondersysteme in bestimmten Berufsgruppen abzuschaffen, heißt es in dem Bericht – zumindest für Neueinsteiger. Im Gegenzug werde die Mindestrente bei vollem Rentenbezug von 1.000 Euro auf 1.100 Euro erhöht, zudem seien weitere Steuererleichterungen geplant.
Das französische Rentensystem steht jedoch nicht zuletzt aufgrund seiner relativ großzügigen Regelungen schon seit Längerem vor finanziellen Problemen. Bereits nach seinem Amtsantritt 2017 hatte Macron deshalb versucht, das Rentenalter in Frankreich anzuheben – damals auf 64 Jahre. Zudem plante er eine Vereinheitlichung des Systems durch Abschaffung von Sonderregelungen. Die Reformpläne führten jedoch zu massiven politischen Widerständen und monatelangen Streiks. Dennoch standen sie im Frühjahr 2020 kurz vor der endgültigen Verabschiedung – und wurden dann aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Frankreichs Rentenversicherungssystem besteht aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversicherung. Die Grundrente beruht unter anderem auf dem durchschnittlichen Jahreseinkommen (Bruttoarbeitsentgelt) der 25 besten Jahre im Berufsverlauf und der Versicherungsdauer. Die Zusatzrente wird nach einem Punktesystem berechnet. Zudem gibt es etwa 40 Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen. Bei geringem Einkommen können außerdem bis zu etwa 900 Euro zusätzlich an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden.
