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Sozialabkommen mit der Ukraine unterzeichnet

Arbeitnehmer aus Deutschland und der Ukraine können künftig bis zu zwei Jahre im anderen Land arbeiten, ohne die Heimat-Sozialversicherung zu verlassen.

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Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

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Berlin/Kiew (bmas/sth). Beschäftigte aus Deutschland und der Ukraine können künftig bis zu 24 Monate von ihren Arbeitgebern ins jeweils andere Land entsandt werden, ohne in beiden Ländern Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Stattdessen können sie in diesem Zeitraum weiter in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes bleiben. Das ist ein Effekt des Sozialversicherungsabkommens zwischen beiden Ländern, das jetzt vom ukrainischen Sozialminister Andrij Rewa und vom deutsche Botschafter in der Ukraine, Ernst Reichel, in Kiew unterzeichnet wurde.

Zudem werden durch das Abkommen im jeweils anderen Land zurückgelegte Beschäftigungszeiten künftig für die Rentenversicherung im eigenen Land ("Wartezeit") anerkannt. Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip). Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können. Das Abkommen ist damit nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten. Es muss noch von den Parlamenten beider Länder bestätigt werden.

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