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Sozialbeirats-Chef unterstützt Solidarrente

Wagner: Nahles-Konzept passt in das System der deutschen Alterssicherung.

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Prof. Dr. Gert. G. Wagner, ehem. Vorsitzender des Sozialbeirats – Bild: DIW Berlin © Detlef Güthenke

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Berlin (sth). Für eine Mindestrente für langjährig arbeitende Geringverdiener oberhalb der staatlichen Grundsicherung hat sich der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Gert G. Wagner, ausgesprochen. In einem Kommentar für den aktuellen Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schreibt Wagner, das Ende 2016 von der damaligen Bundessozialministerin  Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Konzept einer "Solidarrente" für Beschäftigte mit mindestens 35 Beitragsjahren sei ein "Vorschlag, der in das System der Altersversorgung in Deutschland passt". Wagner hält dieses Konzept auch in einer möglichen neuen großen Koalition für konsensfähig (siehe auch Link unten).

Der Berliner Wirtschaftsforscher, der bis Ende 2017 Vorstandsmitglied des DIW war und am heutigen Freitag seinen 65. Geburtstag feiert, verteidigte zugleich das überwiegend beitragsfinanzierte deutsche Rentensystem. Überall dort, wo die Renten durch Steuern oder durch einen hohen Steuerzuschuss finanziert würden, drohe die Gefahr, dass "das Rentensystem insgesamt wenig bringt", so Wagner. "Denn aus der Zahlung von Steuern kann man keine individuellen Ansprüche ableiten, und wenn die Staatsfinanzen unter Druck sind, kann mit einem Federstrich die Rente gekürzt werden." 

Zwar seien auch beitragsfinanzierte Renten vor einer solchen Kürzung "nicht total geschützt", räumt der Chef des aus zwölf Rentenexperten bestehenden Sozialbeirats ein. Doch insbesondere in Deutschland, wo die Rentenversicherung auch durch die Selbstverwaltung von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werde, seien "ad hoc Rentenkürzungen nahezu ausgeschlossen". In Deutschland dürfen die Renten aufgrund einer gesetzlichen Garantieklausel seit 2008 auch dann nicht gekürzt werden, wenn die Arbeitnehmerlöhne sinken. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt, dass der Gesetzgeber bei finanziellen Notlagen der Sozialsysteme einen weitreichenden Gestaltungsraum habe, um diese zu schützen.   

Mehr zum Thema:

www.diw.de

Link zum Kommentar von Prof. Gert G. Wagner im aktuellen DIW-Wochenbericht (im pdf-Format)

www.diw.de

Link zu Informationen über den beruflichen Lebensweg von Prof. Gert G. Wagner aus Anlass seiner Verabschiedung aus dem DIW-Vorstand

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