Berlin (dpa/tmn). Ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst zahlen sich für die Rente aus. Denn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen für diese Zeit die Rentenversicherungsbeiträge allein. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Die spätere Rente erhöht sich somit, ohne dass die Versicherten selbst Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Arbeitgeber melden der Rentenversicherung den Dienstbeginn und teilt die Beschäftigungszeiten sowie die Arbeitsentgelte mit. Grundlage für die Beitragshöhe sind das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung. Gut zu wissen: Diese Zeiten helfen auch dabei, die Mindestversicherungszeiten für Rentenansprüche zu erfüllen. Deshalb sollte der bei der Rentenversicherung geführte Versicherungsverlauf stets auf Vollständigkeit geprüft werden.
Wer aber bereits das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist während des Bundesfreiwilligendienstes versicherungsfrei und bekommt keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben. Bezieher einer Altersvollrente, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie liegt diese in 2021 bei 46.060 Euro. Ab 2022 gilt wieder die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wird dieser Wert überschritten, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages auf die Rente angerechnet.
Der Rentenschätzer hilft Ihnen zu schätzen, wie hoch Ihre spätere Rente in unterschiedlichen Szenarien ausfallen kann.
