Berlin (sth). Ende September haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen des Jahres 2023, Peter Weiß (CDU), und seine Stellvertreterin Doris Barnett (SPD) ihren Schlussbericht über die Wahlen an den Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium (BMAS), Rolf Schmachtenberg, übergeben. Bei einer Veranstaltung im BMAS mit Fachleuten für die Sozialversicherung und führenden Mitgliedern der Selbstverwaltung nannte Weiß die Wahl einen „Erfolg“ in einem „sehr schwierigen Umfeld“. Dabei erinnerte der langjährige Sozialpolitiker der Unions-Bundestagsfraktion auf die damalige „Sicherheitslage in Europa nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, steigende Preise, Inflation und Lebenshaltungskosten sowie Fragen der Energieversorgung“.
In seiner jetzt von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichten Ansprache an die Teilnehmer der Veranstaltung verwies Weiß auf beeindruckende Zahlen. So hätten bei der nach der Bundestags- und der Europawahl drittgrößten Wahl in Deutschland 11,5 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Insgesamt 3860 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber hätten nach der Wahl neu oder erneut ihre Mandate in den Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten bei den 144 Sozialversicherungsträgern in der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung übernommen, so Weiß mit Blick auf den 274 Seiten umfassenden Schlussbericht.
Deutlich mehr Frauen in den Selbstverwaltungsgremien
Ein Erfolg der Wahl 2023 sei auch gewesen, dass die neue – aber nicht bei allen Sozialversicherungsträgern verpflichtende – Geschlechterquote von 40 Prozent zu einer „signifikanten Steigerung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung geführt“ habe, ergänzte der Bundeswahlbeauftragte. Der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Sozialversicherungsträgern betrage jetzt 43,2 Prozent. Eine Nachwahlbefragung und weitere Studien hätten allerdings gezeigt, dass die „Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen im Bewusstsein der Wahlberechtigten noch nicht ausreichend verankert“ sei, erklärte Weiß. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund war die Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Sozialwahl gesunken.
Der Nutzen der Selbstverwaltung werde oft „angezweifelt, weil diese augenscheinlich nur über geringe Kompetenzen verfüge“, sagte der Sozialpolitiker. Deshalb sei ein ,Weiter so' „keine Perspektive“. Vielmehr müsse das Ziel sein, einen öffentlichen „Diskussionsprozess anzustoßen, der zu einer neuen Verständigung … über Auftrag und Sinn einer Sozialen Selbstverwaltung führen soll“. Konkret forderte Weiß gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Barnett:
- Die soziale Selbstverwaltung braucht Verfassungsrang. Sie sollte im Grundgesetz verankert werden.
- Basiswissen des deutschen Sozialversicherungssystems sollte schon in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit vermittelt werden.
- Die Öffentlichkeitsarbeit der Selbstverwaltung sollte verbessert und ihren Mitgliedern mehr Kompetenzen eingeräumt werden.
