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Statusfeststellung: Mehr Selbstständige als Beschäftigte

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage lag der von der Rentenversicherung festgestellte Anteil der Unternehmer in den Vorjahren bei knapp 60 Prozent.

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Hände eines Mannes im Anzug mit Computermaus und Tastatur. Bild: IMAGO / Westend61 / Giorgio Magini

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Berlin (sth/hib). Die Mehrzahl der bei sogenannten Statusfeststellungsverfahren überprüften Erwerbstätigen hat sich in den vergangenen Jahren als Selbstständige erwiesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter Verweis auf aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Demnach führten im ersten Halbjahr 2025 etwa 7700 der rund 13.200 durchgeführten Feststellungsverfahren zum Ergebnis, dass die überprüften Erwerbstätigen tatsächlich unternehmerisch tätig waren. Das entspricht einem Anteil von etwa 58,3 Prozent. Im gesamten Jahr 2024 endeten laut Bundesregierung etwas mehr als 13.000 von rund 23.000 Status-Prüfverfahren mit der Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit - etwa 56,6 Prozent. 

In 1.729 Fällen erhoben die von der Clearingstelle bei der DRV Bund überprüften Erwerbstätigen der Regierungsantwort zufolge Widerspruch gegen einen Feststellungsbescheid. In 318 Fällen (18,4 Prozent) wurde demnach voll oder teilweise zugunsten der Widerspruchsführer entschieden, in 1.109 Fällen (64,1 Prozent) zuungunsten der Kläger. 302 Widersprüche (17,5 Prozent) wurden von den Beschwerdeführern zurückgenommen. Im Jahr 2024 zählte die DRV Bund demnach insgesamt 3.002 Widersprüche, davon fielen 669 Entscheidungen zugunsten der Antragsteller aus, 1.739 zuungunsten und es gab 594 Rücknahmen.  

Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines sogenannten optionalen (freiwilligen) Statusfeststellungsverfahrens laut den DRV-Daten durchschnittlich 82 Tage, die eines obligatorischen (verpflichtenden) Statusfeststellungsverfahrens durchschnittlich 33 Tage. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort ergänzend darauf hin, dass die Clearingstelle der DRV Bund seit dem 1. April 2022 nicht mehr über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern nur noch über den Erwerbsstatus entscheidet (siehe unten). 

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