Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die jährlichen Steuerzuweisungen an die gesetzliche Rentenversicherung werden voraussichtlich in vier Jahren erstmals die 150-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Wie aus dem neuen Finanzplan des Bundes (S. 22f. der pdf-Datei) hervorgeht, soll die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Rentenversicherung für soziale Ausgleichsleistungen von 122,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr bis 2029 auf 154 Milliarden Euro steigen. Damit würden die Steuerzahlungen an die Rentenkassen binnen vier Jahren um rund 25 Prozent steigen. Für 2026 Jahr kann die Rentenversicherung dem Finanzplan zufolge mit Steuerzuweisungen von 127,8 Milliarden Euro rechnen.
Im Jahr 2026 wirke sich der seit 2018 konstante Rentenbeitrag von 18,6 Prozent noch "stabilisierend" aus, heißt es im Finanzplan weiter. Ab 2027 würden sich die Bundeszahlungen an die Rentenversicherung auch aufgrund des dann “perspektivisch steigenden Beitragssatzes” aber erhöhen. Die steigenden Ausgaben seien insbesondere auf die “positive Bruttolohnentwicklung und die Dynamik der Umsatzsteuereinnahmen" zurückzuführen. Neben dem geltenden Recht würden auch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Mitte dieses Jahres zur Umsetzung eines stabilen Rentenniveaus bis 2031 und zur “Mütterrente III” berücksichtigt, so die Bundesregierung. Zudem werde für die geplante Steuerfinanzierung der Mehrkosten dieser Projekte “finanzielle Vorsorge” getroffen.
Steigende Löhne und mehr Kinder erhöhen die Steuerzuweisungen
Die Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sind seit Jahren die größte Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Den Hauptanteil dieses Ausgabenblocks bilden die verschiedenen Bundeszuschüsse (2025: rund 93,1 Milliarden Euro). Hinzu kommen die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten in Höhe von etwa 19,2 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinken laut Finanzplan im Jahr 2026 gegenüber dem laufenden Jahr um etwa 1,7 Prozent auf knapp 4,7 Milliarden Euro.
Darüber hinaus erstattet der Bund der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführung von Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind für 2026 rund 3,6 Milliarden Euro vorgesehen. In der Erstattung des Bundes sind auch die Anteile der neuen Länder enthalten. Sie sollen ab 2026 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert werden.
