Berlin (hib/sth). Die erste Bundestagsdebatte zu dem von der Ampel-Koalition vorgelegten Gesetzentwurf für einen höheren Mindestlohn führte zu einem Streit über die ebenfalls vorgesehene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro. Pascal Kober (FDP) zeigte sich über die geplanten Änderungen bei den Minijobs erfreut: „Nach neun Jahren Stillstand wird nun erstmals wieder die Verdienstobergrenze erhöht und zum ersten Mal seit 23 Jahren wird die Minijobgrenze dynamisiert", sagte der Abgeordnete der Liberalen. Das werde "dazu führen, dass alle Minijobber auch bei Lohnerhöhungen wirklich mehr in der Tasche haben.“ Bisher sei es so, dass Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung ihre Arbeitszeit reduzieren müssten, um nicht über die Verdienstobergrenze von 450 Euro zu kommen, erläuterte Kober.
Die Linke-Arbeitsmarktexpertin Susanne Ferschl kritisierte die Anhebung der Minijobgrenze dagegen als „Sinnbild für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit“. Diese nun auszuweiten, unterwandere das „eigentlich gute Projekt der Erhöhung des Mindestlohns“, sagte Ferschl mit Blick auf den von ihrer Fraktion eingebrachten eigenen Antrag. Grüne und Sozialdemokraten hätten noch vor der Bundestagswahl ebenfalls für eine massive Reduzierung von Minijobs geworben, warf sie den Koalitionsfraktionen vor.
Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro steigen
Die Bundesregierung will den allgemeinen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherten Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“.
Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Verdienst-Höchstgrenze in sogenannten Midijobs – seit Juli 2019 offiziell: Beschäftigung im „Übergangsbereich“ – soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.
