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Streit um die Grundrente geht weiter

Sozialverband stellt sich hinter den Regierungsentwurf, CDU-Gewerkschaft äußert Vorbehalte.

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Inflation: Offene Geldbörse mit Euro-Münzen. Bild: IMAGO / blickwinkel / A. Schauhuber

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Berlin/Bremen (sth). Auch Tage nach der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs für die geplante Grundrente gibt es in sozialpolitisch aktiven Kreisen weiter Streit. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte die CDU auf, das Grundrentengesetz nicht zu blockieren. In einer Stellungnahme zum derzeit vorliegenden Referentenentwurf bezeichnete der Verband die Grundrente als einen "wichtigen Schritt zur Reform der Alterssicherung". Der Verband wertete es als "großen sozialpolitischen Fortschritt", Mindestsicherungselemente in das Rentensystem zu integrieren und dabei "erstmalig auf eine möglichst unbürokratische Lösung" zu setzen.

Dennoch kritisierte der Verband, dass die Hürden für einen Anspruch auf Grundrente noch deutlich zu hoch seien. Zudem forderte er Freibeträge auf Renten für alle Bezieher der Grundsicherung im Alter – unabhängig von den geleisteten Beitragsjahren. "Die Grundrente geht in die richtige Richtung. Es wäre töricht, diesen mühsam errungenen Kompromiss jetzt mit kleinlichen Argumenten kaputtzumachen", kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, die Union müsse "sich einen Ruck geben". 

Christlicher Gewerkschaftsbund noch unzufrieden

Unzufrieden mit dem jetzt von Arbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Entwurf zeigt sich dagegen der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) Bremen. Insbesondere die "unzureichend geregelte Bedürfnisprüfung" sowie die noch nicht gesicherte Steuerfinanzierung der Grundrente würden Fragen aufwerfen, erklärte der Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph in einer Stellungnahme. Die von Heil vorgesehene Finanzierung aus der geplanten europäischen Finanztransaktionssteuer stehe "auf tönernen Füßen". "Bislang ist überhaupt noch nicht absehbar, ob und wann diese Steuer tatsächlich kommt", sagte Rudolph.

Der Bremer CGB-Landesverband verwies auf einen Beschluss der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, in dem auf die technischen Schwierigkeiten einer Einkommensprüfung durch die Rentenversicherungsträger hingewiesen werde. Der Aufbau vergleichbarer Verfahren habe in der Vergangenheit "mehrere Jahre gedauert", heißt es in dem Beschluss. Das Problem der Rentenversicherung bestehe darin, dass es eine Einkommensprüfung bei Versicherungsrenten mit Einbeziehung der Partner bislang nicht gebe. "So hat die Rentenversicherung weder die Daten des Familienstandes gespeichert, noch die Verknüpfung der Rentenkonten von Ehepartnern vorgenommen“, zitiert der Bremer CGB-Landesverband aus dem Rentenversicherungsbeschluss. 


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