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Ungedeckte Kosten könnten Rentenkassen erheblich belasten

Rentenversicherung betont Schwierigkeiten bei der exakten Zuordnung von sozialen Leistungen. „Bestenfalls Orientierungsgrößen“.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Frankfurt am Main (sth). Die Belastung der Rentenversicherung mit Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen könnte nach einer Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) noch immer einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag ausmachen. Demnach betrug die Summe der Kosten, denen keine entsprechenden Einnahmen der Rentenversicherung gegenüberstanden, im Jahr 2020 – je nach sachlicher Zuordnung – zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro. Legt man die erstgenannte Zahl zugrunde, waren die nicht beitragsgedeckten Leistungen damit um zwölf Milliarden Euro geringer als die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung im gleichen Jahr. Nach einer sogenannten erweiterten Abgrenzung blieben die Rentenkassen der Aufstellung zufolge jedoch auf einem Minus von mehr als 37 Milliarden Euro sitzen. 

Allerdings sind die neuen Daten – wie alle in der Öffentlichkeit zu diesem Thema kursierenden Zahlen – auch aus Sicht der Rentenversicherung mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Sie seien „bestenfalls Orientierungsgrößen für das Volumen der nicht beitragsgedeckten Leistungen“, heißt es in einer DRV-Erläuterung. Grund sind Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen den eigentlichen Aufgaben der Rentenversicherung und Leistungen, die dem sozialen Ausgleich in Deutschland dienen. Dies hat auch die Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen zu diesem Thema in den vergangenen Jahren wiederholt betont. Diese Schwierigkeiten seien schon wegen des „besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung unvermeidlich“.

Öffentliche Diskussion ist weitgehend verstummt

Trotz der hohen Aufwendungen der Rentenversicherung für nicht beitragsgedeckte Leistungen ist es um das Thema in den vergangenen Jahren zunehmend ruhig geworden – auch weil der Bund sich mit immer höheren Steuerzuweisungen an der Rentenversicherung beteiligt. So flossen im vergangenen Jahr neben den verschiedenen Bundeszuschüssen in einer Gesamthöhe von mehr als 84 Milliarden Euro weitere 17,3 Milliarden Euro an Steuermitteln für Kindererziehungszeiten an die 16 Rentenkassen.

Auch der Sozialbeirat – ein aus zwölf Experten bestehendes Beratergremium der Bundesregierung für Rentenfragen – kam 2010 in seinem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht zum Ergebnis, die Bundeszuschüsse und die Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung bewegten sich „derzeit in etwa auf dem gleichen Niveau“. Dennoch kritisierten die Regierungsberater damals, es bleibe „ordnungspolitisch problematisch“, nicht beitragsgedeckte Leistungen „aus der Steuerfinanzierung in die Beitragsfinanzierung zu verschieben“.

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