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„Verdienst nicht mehr auf Hinterbliebenenrente anrechnen“

AfD-Fraktion im Bundestag stellt Antrag zur erleichterten Erwerbstätigkeit von Witwen und Witwern.

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Seniorin arbeitet in einem Gartencenter. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Eigener Arbeitslohn soll künftig nicht mehr auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden. Das fordert die AfD-Bundestagsfraktion in einem jetzt veröffentlichten Antrag von der Bundesregierung. Wer eine „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass der dadurch erzielte Verdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute, so die Parlamentarier. Auch solle der Freibetrag für andere Hinzuverdienste steigen – von derzeit 950,93 Euro auf künftig 1.440,80 Euro pro Monat.

Die AfD begründet ihren Antrag damit, dass zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die (Arbeits-)Potenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“ müssten, statt verstärkt auf Zuwanderung zu setzen. Die von der Rentenversicherung vorgenommenen Kürzungen der Witwen- und Witwerrenten hätten im Jahr 2021 ein Gesamtvolumen von etwa 5,4 Milliarden Euro gehabt, so die Abgeordneten. Witwen und Witwer, die auch nach dem Tod ihres Partners weiterhin arbeiteten und Erwerbseinkommen erzielten, seien dadurch „teilweise mit hohen Rückforderungen der Rentenversicherung konfrontiert“.

Die Hinterbliebenen hätten wegen der Anrechnung eigenen Einkommens oberhalb des gesetzlichen Freibetrages „nur einen geringen Anreiz zur eigenen Erwerbsarbeit“, heißt es in dem Antrag weiter. Denn in diesem Fall könne es zu einer Kürzung der Witwenrente kommen – im Extremfall „auch auf Null Euro“. Davon seien im Jahr 2021 etwa 535.000 Witwen- und Witwerrenten oder 21,4 Prozent aller Hinterbliebenenrenten betroffen gewesen; bei den Witwen und Witwern unter 65 Jahren seien etwa 92.000 Renten oder 27,9 Prozent durch die Anrechnung „bis auf Null Euro“ gekürzt worden. „Für die Hinterbliebenen lohnt sich dann die Arbeit bzw. Mehrarbeit nicht“, schreibt die AfD-Fraktion.

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