Bad Homburg (sth). Die "Gleitzone" ist tot – es lebe der "Übergangsbereich". Seit Mitte vergangenen Jahres werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von mehr als 450 Euro nicht mehr nur bis zu maximal 850 Euro von Sozialabgaben entlastet (Gleitzone). Jetzt müssen die sogenannten Midijobber auch bei einem Monatsverdienst von bis zu 1.300 Euro nur noch reduzierte Sozialbeiträge zahlen (Übergangsbereich). Der besondere Clou der Neuregelung: Obwohl die Betroffenen nur reduzierte Rentenbeiträge zahlen, werden sie für ihren späteren Rentenanspruch so gestellt, als ob sie wie ihr Arbeitgeber die Hälfte des vollen Rentenbeitrags gezahlt hätten.
Von den insgesamt knapp drei Millionen Midijobbern verdienten laut den jüngsten verfügbaren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende 2019
- knapp 900.000 Beschäftigte zwischen 850 und 1.000 Euro,
- 580.000 Versicherte kamen auf 1.000 bis 1.100 Euro,
- 665.000 Beschäftigte auf 1.100 bis 1.200 Euro und
- 653.000 zwischen 1.200 und 1.300 Euro monatlich.
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu Mini- und Midijobs
https://statistik.arbeitsagentur.de
Verdienststatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), hier: Tabelle 1.1
