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Warum sich ein Midijob für die Rente besonders lohnt

Etwa drei Millionen Beschäftigte arbeiten für einen Monatslohn von 450 bis 1.300 Euro – und profitieren von voller Rente trotz reduzierten Beitrags.

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Schreiner mit Gehörschutz arbeitet an einer Säge. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Bad Homburg (sth). Die "Gleitzone" ist tot – es lebe der "Übergangsbereich". Seit Mitte vergangenen Jahres werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von mehr als 450 Euro nicht mehr nur bis zu maximal 850 Euro von Sozialabgaben entlastet (Gleitzone). Jetzt müssen die sogenannten Midijobber auch bei einem Monatsverdienst von bis zu 1.300 Euro nur noch reduzierte Sozialbeiträge zahlen (Übergangsbereich). Der besondere Clou der Neuregelung: Obwohl die Betroffenen nur reduzierte Rentenbeiträge zahlen, werden sie für ihren späteren Rentenanspruch so gestellt, als ob sie wie ihr Arbeitgeber die Hälfte des vollen Rentenbeitrags gezahlt hätten.

Von den insgesamt knapp drei Millionen Midijobbern verdienten laut den jüngsten verfügbaren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende 2019 

  • knapp 900.000 Beschäftigte zwischen 850 und 1.000 Euro,
  • 580.000 Versicherte kamen auf 1.000 bis 1.100 Euro,
  • 665.000 Beschäftigte auf 1.100 bis 1.200 Euro und  
  • 653.000 zwischen 1.200 und 1.300 Euro monatlich.
Sie und die offenbar nur noch kleine Gruppe von Beschäftigten mit einem Monatsgehalt zwischen 450 und 850 Euro zahlen nach einer bestimmten Formel einen verringerten Rentenbeitrag – und erzielen dennoch den vollen Rentenanspruch. Dabei nimmt die Beitragsentlastung mit zunehmendem Verdienst ab. Zwei Beispiele: Wer in seinem Midijob 500 Euro verdient, wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung monatlich um 19,32 Euro gegenüber einem Arbeitnehmer oberhalb des Übergangsbereichs entlastet. Beschäftigte mit 1.000 Euro Gehalt zahlen demnach nur noch 7,24 Euro weniger als Normalverdiener.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu Mini- und Midijobs

https://statistik.arbeitsagentur.de

Verdienststatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), hier: Tabelle 1.1

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