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Was das Wahlergebnis für die Altersvorsorge bedeutet

Teil 1 über Folgen der Bundestagswahl: Je nach Regierungskonstellation dürfte die gesetzliche Rente oder die private Vorsorge gestärkt werden.

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Grafik: Drei Säulen der Altersvorsorge

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Berlin/Bad Homburg (sth). Erst gegen 6 Uhr am gestrigen Morgen konnte Bundeswahlleiter Georg Thiel das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2021 verkünden. Vorausgegangen war eine der spannendsten Wahlnächte der jüngeren deutschen Geschichte – mit zwei Wahlsiegern, von denen aber möglicherweise nur einer auch der nächsten Bundesregierung angehören wird: SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnten zwar gegenüber der letzten Wahl von 2017 die stärksten Zugewinne verzeichnen. Aber ob auch beide Parteien der künftigen Regierungskoalition angehören werden, dürfte sich erst in den kommenden Wochen herauskristallisieren.

Auswirkungen wird das Wahlergebnis in jedem Fall auch auf die Alterssicherungspolitik haben. Denn je nach künftiger Regierungskoalition dürfte die gesetzliche Rente – auch wenn ihr Stellenwert generell von keiner Partei bestritten wird – mehr oder weniger gestärkt aus der Regierungsbildung hervorgehen. ihre-vorsorge.de versucht, die möglichen Schwerpunkte der denkbaren Koalitionspartner in der Rentenpolitik zu skizzieren. 

Union und SPD – Vierte Auflage?

Unter vielen Wahlforschern und Politikbeobachterinnen galt es vor der Wahl als ausgemacht, dass mit dem Amtsverzicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch die große Koalition nach drei Amtsperioden in den vergangenen 16 Jahren an ein vorläufiges Ende gekommen ist. Doch ausgeschlossen ist es nicht, dass beide denkbare Alternativen – eine Ampel- oder eine Jamaika-Koalition – je nach Verhandlungsbereitschaft der potenziellen Regierungspartner Bündnis 90/Die Grünen und FDP ähnlich wie im Spätherbst 2017 schon vor einem möglichen Start scheitern.

Für die Rentenpolitik hätte das vermutlich zur Folge, dass die in der alten Wahlperiode offen gebliebene Baustelle „Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen" erneut ihren Weg in den Koalitionsvertrag finden würde. Die Union – vor allem die CSU – dürfte in einer solchen Konstellation erneut versuchen, die Mütterrente für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder auf drei Entgeltpunkte (bisher 2,5) auszuweiten. Und Politiker aus dem Umfeld der Sozialverbände könnten versuchen, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auch für jene Beschäftigte bis zur Regelaltersgrenze auszuweiten, die bereits vor 2019 gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnten. Bisher kommen nur Neu-Erwerbsgeminderte der vergangenen drei Jahre in den Genuss einer deutlich verlängerten Versicherungszeit.

Was wird aus der Zusatzvorsorge?

Völlig unklar scheint, wie es im Falle einer weiteren schwarz-roten Koalition mit der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge weitergehen würde. Die Union möchte am liebsten die Riester-Rente, die als gescheitert betrachtet wird, durch ein neues Standard-Vorsorgeprodukt ersetzen, das alle Beschäftigten automatisch abschließen – es sei denn sie widersprechen (Opt-out). Zudem will sie die Einführung eines neuen Vorsorgemodells wie in den USA („Generationenrente“) prüfen. Die SPD ist ebenfalls für einen Neustart bei der geförderten Privatvorsorge – allerdings eher nach schwedischem Vorbild, das von einer „öffentlichen Institution“ angeboten wird. Bei diesem freiwilligen Standardangebot soll es jedoch nur noch für untere und mittlere Einkommensgruppen Zuschüsse geben.

So oder so: Eine vierte Neuauflage der Bundesregierung von Union und SPD stünde in der Alterssicherungspolitik von Anfang an unter erheblichem öffentlichem Druck. Denn nach dem de-facto-Aus für die Riester-Rente und dem gescheiterten Versuch, der betrieblichen Altersvorsorge durch ein „Sozialpartnermodell" ohne Garantien zu neuem Schwung zu verhelfen, müssten sich die Noch-Koalitionäre vor allem in der Frage der Zusatzvorsorge wohl auf einen grundlegenden Kurswechsel einigen – ohne erkennbare Einigkeit darüber, in welche Richtung die Reise gehen soll. 

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