Ihre-Vorsorge Logo

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – ein „süßes Gift“

Frührentner dürfen von 2023 an unbegrenzt hinzuverdienen. Forschende der Uni Duisburg-Essen sehen das kritisch.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Arbeiter im Rentenalter in Fabrik mit gelbem Helm und Tablet. Bild: IMAGO / agefotostock / SeventyFour

© Nicht definiert

Duisburg (iv). Wer sich als Frührentner etwas dazuverdienen will, muss von 2023 an nicht mehr mit Kürzung seiner Rente rechnen – so hat es die Bundesregierung beschlossen. Für Versicherte, die eine vorzeitige Rente beziehen, bringt das neue Chancen. Sie können, sofern es die Gesundheit erlaubt, weiterarbeiten und ihr Einkommen kräftig aufstocken. Forschende des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen warnen hingegen vor den Nachteilen.

Die Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Bäcker und Dr. Jutta Schmitz-Kießler beleuchten im Portal sozialpolitik-aktuell.de die Auswirkungen der Reform. Sie interpretieren den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen als „süßes Gift“: „Zwar ergeben sich Vorteile für die Versicherten, aber die Gefahren sind nicht zu übersehen: Es kommt mittelfristig zu erheblichen Mehrausgaben in der Rentenversicherung. Und zu erwarten ist, dass das fortlaufende Erwerbseinkommen als Argument für eine Absenkung des Rentenniveaus und die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze dient. Die Rente verliert damit ihre Lohnersatzfunktion und tendiert zu einer Kombirente!“

Altersteilzeitrechner

Mit dem Altersteilzeitrechner ermitteln Sie schnell und einfach, welches Einkommen Ihnen bleibt, wenn Sie nach dem Altersteilzeitgesetz Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Nicht alle profitieren

Begünstigt würden vor allem jene besser gestellten und besser bezahlten Altersrentner und -rentnerinnen, die gesundheitlich und aufgrund ihrer Qualifikation tatsächlich weiterarbeiten können. Aber auch bei diesen noch „fitten" Älteren komme es zu Problemen, wenn die gesundheitliche und berufliche Leistungsfähigkeit mit steigendem Lebensalter nachlässt oder wenn es keine entsprechenden Arbeitsplätze gibt. Es sei „keineswegs davon auszugehen, dass alle berechtigten Älteren von den neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten in gleicher Weise Gebrauch machen werden können.“

Die Forschenden geben zudem zu bedenken, dass beschäftigte Frührentner nicht gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit abgesichert sind, denn neben einer Vollrente gibt es keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Das gleiche gilt für die soziale Absicherung bei einer langen Krankheit. Wer eine Vollrente bezieht, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026