Duisburg (iv). Wer sich als Frührentner etwas dazuverdienen will, muss von 2023 an nicht mehr mit Kürzung seiner Rente rechnen – so hat es die Bundesregierung beschlossen. Für Versicherte, die eine vorzeitige Rente beziehen, bringt das neue Chancen. Sie können, sofern es die Gesundheit erlaubt, weiterarbeiten und ihr Einkommen kräftig aufstocken. Forschende des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen warnen hingegen vor den Nachteilen.
Die Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Bäcker und Dr. Jutta Schmitz-Kießler beleuchten im Portal sozialpolitik-aktuell.de die Auswirkungen der Reform. Sie interpretieren den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen als „süßes Gift“: „Zwar ergeben sich Vorteile für die Versicherten, aber die Gefahren sind nicht zu übersehen: Es kommt mittelfristig zu erheblichen Mehrausgaben in der Rentenversicherung. Und zu erwarten ist, dass das fortlaufende Erwerbseinkommen als Argument für eine Absenkung des Rentenniveaus und die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze dient. Die Rente verliert damit ihre Lohnersatzfunktion und tendiert zu einer Kombirente!“
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Nicht alle profitieren
Begünstigt würden vor allem jene besser gestellten und besser bezahlten Altersrentner und -rentnerinnen, die gesundheitlich und aufgrund ihrer Qualifikation tatsächlich weiterarbeiten können. Aber auch bei diesen noch „fitten" Älteren komme es zu Problemen, wenn die gesundheitliche und berufliche Leistungsfähigkeit mit steigendem Lebensalter nachlässt oder wenn es keine entsprechenden Arbeitsplätze gibt. Es sei „keineswegs davon auszugehen, dass alle berechtigten Älteren von den neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten in gleicher Weise Gebrauch machen werden können.“
Die Forschenden geben zudem zu bedenken, dass beschäftigte Frührentner nicht gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit abgesichert sind, denn neben einer Vollrente gibt es keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Das gleiche gilt für die soziale Absicherung bei einer langen Krankheit. Wer eine Vollrente bezieht, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld.
