Berlin (drv/sth). Die Widerspruchsausschüsse der Rentenversicherung überprüfen strittige Entscheidungen, wenn beispielsweise der Antrag auf eine Rehabilitationsleistung oder eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Die Gremien sind mit ehrenamtlichen Mitgliedern aus der Selbstverwaltung besetzt. Sie arbeiten autonom und unabhängig von der Verwaltung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamts am 5. Dezember 2024 hin.
Rentner oder Versicherte, die mit einer Entscheidung der DRV Bund nicht einverstanden sind, können Widerspruch dagegen einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides erklärt, was im Falle eines Widerspruchs zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. Der angezweifelte Bescheid wird von der DRV Bund dann noch einmal in einem gesonderten Verfahren in der zuständigen Sachbearbeitung geprüft. Wird auch dabei kein Fehler festgestellt, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende einen Widerspruchsbescheid.
Bundesweit entscheiden 214 Ausschüsse über die von Versicherten und Arbeitgebern eingelegten Widersprüche – unabhängig und autonom von der Verwaltung. Diese Gremien überprüfen strittige Bescheide aus dem gesamten Rechtsgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn beispielsweise eine beantragte Rente auf Erwerbsminderung abgelehnt, eine Reha-Maßnahme nicht bewilligt oder gegen den Bescheid in einem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch eingelegt wurde.
Ausschüsse tragen zur Qualitätsverbesserung bei
Die Widerspruchsausschüsse prüfen strittige Fälle autonom von der Verwaltung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Arbeit der Widerspruchsausschüsse kostenfrei – und eine einfache und unbürokratische Lösung, um ihre eingelegten Widersprüche durch ein unabhängiges Gremium prüfen und bewerten zu lassen. „In den Widerspruchsausschüssen sitzen ehrenamtliche Mitglieder, die sonst anderen Berufen nachgehen oder bereits eine Rente beziehen. Sie haben bei der Beurteilung der Widersprüche das gleiche Stimmrecht und können somit auch die Verwaltung überstimmen“, erklärt Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund.
Die Widerspruchsausschüsse bewältigen eine enorme Vielfalt an Themen und tragen damit auch zur Qualitätsverbesserung bei. „Durch die praxisnahen Verbesserungsvorschläge der Ausschussmitglieder konnten wir beispielsweise die Verständlichkeit der Texte unserer Bescheide erheblich verbessern und für eine höhere Kundenzufriedenheit sorgen“, sagt Herrmann. Die Widerspruchsausschüsse sind paritätisch mit jeweils drei Personen besetzt - mit je einem ehrenamtlichen Mitglied der Arbeitgeber- und Versichertenseite sowie einer oder einem Beschäftigten der Rentenversicherung.
Letzterer vertritt die Geschäftsführung der DRV Bund und bereitet die Sitzungen vor. Er prüft vorab die entworfenen Widerspruchsbescheide und legt den anderen beiden Ausschussmitgliedern die Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Fall dar. Die Widerspruchsauschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit und können die Entscheidung der Verwaltung ändern oder, zum Beispiel bei medizinischen Angelegenheiten, überprüfen lassen.
