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Wie viel Ausgleich braucht die Rentenversicherung?

Fachleute diskutierten, wie das Verhältnis zwischen Äquivalenzprinzip und sozialem Ausgleich ausgestaltet sein muss, um eine breite Akzeptanz des Rentensystems zu erzielen.

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Wie viel Ausgleich braucht die Rentenversicherung?

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Berlin (drv/sth). Unter dem Motto „Zwischen Solidarität und Äquivalenzprinzip: Wie viel Umverteilung braucht die Alterssicherung?“ fand Ende vergangener Woche die diesjährige Jahrestagung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung in Berlin statt. Bei der Fachtagung, an der Wissenschaftler und Fachexperten unterschiedlicher Disziplinen zusammenkommen, stand in diesem Jahr die Frage im Fokus, wie das Mischungsverhältnis zwischen Äquivalenzprinzip und sozialem Ausgleich ausgestaltet sein sollte, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, Akzeptanz und soziale Sicherheit optimal zu stärken (weiterer Bericht folgt). 

Was macht die Sozialversicherung „sozial“, wie viel Beitragsäquivalenz braucht das System und wie korrespondiert dies mit dem übergeordneten Ziel der Sicherung des Lebensstandards? Das muss immer wieder neu ausgehandelt und bewertet werden. Die Tagung wollte zur Klärung beitragen, indem Umverteilungsmechanismen und -wirkungen sowohl konzeptionell als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung betrachtet und diskutiert wurden.

Maßnahmen zum sozialen Ausgleich ändern sich 

In ihrer Eröffnungsrede betonte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, „dass die Idee des sozialen Ausgleichs ein wichtiges, aber nur nachgeordnetes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist - trotz zahlreicher und viel diskutierter nicht beitragsgedeckter Leistungen“. Das Spektrum der Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen sozialen Ausgleich verändere sich kontinuierlich. Stichworte sind hier: Kindererziehungszeiten, Grundrentenzuschlag, Witwen- und Witwer-Renten oder Mütterrente.

Innerhalb des Systems der Alterssicherung sind zudem in Deutschland unterschiedliche Verteilungsprinzipien wirksam. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beispielsweise ist zwar das größte und wichtigste System der ersten Säule der Alterssicherung, dennoch gehört ein großer Teil der Erwerbsbevölkerung – wie beispielsweise Ärzte und Richter – nicht zu den Beitragszahlenden. Diesem Kreis stehen andere Altersversorgungssysteme in der ersten Säule zur Verfügung, sie sind somit auch nicht an einer solidarischen Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt.

Über die Bedeutung der Sozialen Sicherung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt diskutierten mit Andrea Nahles von der Bundesagentur für Arbeit, Doris Pfeiffer vom GKV Spitzenverband und Gundula Roßbach von der Deutschen Rentenversicherung Bund die Spitzen der genannten Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Podiumsdiskussion.

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