Berlin/Frankfurt am Main (sth). Chronisch Kranke und Unfallopfer wissen es: Die Höhe ihrer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) richtet sich nicht nur nach der tatsächlich in ihrem Berufsleben zurückgelegten Arbeitszeit. Die sogenannte Zurechnungszeit sorgt vielmehr dafür, dass auch die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der Regelaltersgrenze in dem Jahr, in dem die Erwerbsminderung begonnen hat, für die Rente mitgezählt wird. Das erfreuliche Ergebnis: Die mehr als 164.000 Frauen und Männer, die 2023 ihre erste EM-Rente überwiesen bekamen, erhielten nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Schnitt eine monatliche Nettorente von 1001 Euro. Das waren 51 Euro mehr, als Neurentnerinnen und -rentner des Jahres 2022 im ersten Jahr ihrer Erwerbsminderung gezahlt bekamen - und fast 390 Euro mehr als neu Erwerbsgeminderte des Jahres 2013.
Die neuen DRV-Daten zeigen auch, wie sehr die Zurechnungszeit die durch eigene Arbeit erworbenen Rentenansprüche - offiziell: “Entgeltpunkte” - verbessert hat. Demnach beruhten die im Jahr 2023 insgesamt von der Rentenversicherung gezahlten 1,76 Millionen EM-Renten im Schnitt auf einer Zurechnungszeit von etwa 12,6 Entgeltpunkten. Einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto erwirbt ein Durchschnittsverdiener durch ein Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen. Multipliziert mit dem Euro-Betrag, mit dem jeder Entgeltpunkt hinterlegt ist (der “aktuelle Rentenwert”, derzeit 39,32 Euro) ergibt sich durch die Zurechnungszeit aktuell ein monatliches Plus bei den EM-Renten von im Schnitt fast 500 Euro brutto. Allerdings müssen fast alle Erwerbsgeminderten einen hohen Rentenabschlag in Kauf nehmen - Neurentnerinnen und -rentner des Jahres 2022 im Schnitt mehr als 112 Euro.
Zurechnungszeit bleibt auch künftig unerlässlich
Die jüngsten DRV-Zahlen deuten zwar einerseits darauf hin, dass dieses Renten-Plus künftig schrumpfen könnte. Grund: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter Erwerbsgeminderter ist im vergangenen Jahrzehnt um etwa drei Jahre auf rund 54 Jahre gestiegen. Dadurch sank rechnerisch auch die durchschnittliche Zahl der Jahre, für die die Zurechnungszeit benötigt wird, um eine ausreichend hohe EM-Rente zu erzielen. Auf der anderen Seite gehören viele EM-Rentnerinnen und -Rentner sozio-strukturellen Analysen zufolge Berufsgruppen an, in denen eher geringe Löhne gezahlt werden. Deshalb dürfte die für neue EM-Renten seit 2019 deutlich verlängerte Zurechnungszeit erheblich dazu beigetragen haben, dass das durchschnittliche Renten-Plus durch die Zurechnungszeit von 2018 bis 2023 um fast zwei Entgeltpunkte (entspricht derzeit knapp 75 Euro Rente brutto, d. Red.) gewachsen ist.
Durch eine gesetzliche Neuregelung von 2022 wird seit dem 1. Juli dieses Jahres auch die Zurechnungszeit von Erwerbsgeminderten verlängert, die bereits vor 2019 nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten konnten. Je nach individuellem Rentenbeginn bekommen sie die Verlängerung in Form eines Zuschlags zu ihrer Rente ausgezahlt: bei Rentenstart zwischen 2001 und Juni 2014 von 7,5 Prozent, bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Ende 2018 von 4,5 Prozent. Das entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Rentensteigerung von derzeit rund 73 Euro oder 44 Euro (netto). Fazit: Aufgrund der für viele EM-Rentnerinnen und -Rentner unzureichenden Absicherung durch eine zusätzliche betriebliche oder private Versicherung ist die in den vergangenen Jahren ausgeweitete Zurechnungszeit für eine auskömmliche EM-Rente vieler Betroffener unerlässlich.
