Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird auf Antrag die Regelaltersrente gezahlt. Der Begriff soll verdeutlichen, dass es sich bei dieser Altersrente um die Leistung handelt, die im Alter üblicherweise gezahlt wird.
Bis einschließlich 2011 (Geburtsjahrgang 1946) lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seit 2012 wird sie schrittweise auf 67 Jahre erhöht. So beträgt sie beispielsweis 66 Jahre und sechs Monate für den Geburtsjahrgang 1961. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
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