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Zulage zur Altersvorsorge
Im Rahmen der staatlichen Förderung der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge (Riester-Rente) werden Zulagen für jeden förderberechtigten Erwachsenen (Grundzulage: 154 Euro, ab 2018: 175 Euro) und für jedes Kind (Kinderzulage für bis 2007 Geborene: 185 Euro, für seit 2008 Geborene: 300 Euro) gezahlt. Diese vollen Zulagen setzen aber eine Beitragsleistung von vier Prozent des rentenbeitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze voraus. Bei niedrigerer Beitragsleistung vermindern in der Regel sich auch die Zulagen entsprechend.
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