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Zusatzleistungen
Die errechnete monatliche Rente kann sich noch um folgende Zusatzleistungen erhöhen:
- Beitragszuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung,
- Steigerungsbeträge aus einer früheren Höherversicherung,
- Kinderzuschuss
- Leistung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (in den neuen Ländern vor 1927),
- Auffüllbetrag (zu alten DDR-Renten),
- Renten und Zusatzrenten aus bestimmten freiwilligen Beiträgen zur DDR-Sozialversicherung.
Diese Zusatzleistungen sind zwar keine Renten, werden aber gegebenfalls mit der Rente zusammen ausgezahlt. Eine Zusatzleistung, die anstelle einer Rente gezahlt wird, ist die Abfindung einer Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat.
Kindererziehungsleistung
Abfindung