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Arbeitgeber erfüllen Behinderten-Quote nicht und müssen zahlen

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen einstellen. Viele machen das aber nicht und müssen dafür zahlen.

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Ein Mann im Rollstuhl.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa/lby). Mehr als 60 Prozent der Arbeitgeber in Bayern beschäftigen nicht genug schwerbehinderte Menschen – und müssen deshalb rund 113 Millionen Euro zahlen. Mehr als 16.000 Unternehmen aus dem öffentlichen und privaten Bereich kamen 2017 ihrer Pflicht nicht oder nicht ausreichend nach, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf Anfrage mit.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Auch öffentliche Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht nicht nach

Die Vorschrift betraf nach jüngsten Zahlen der Arbeitsagentur zufolge im Jahr 2017 knapp 27.000 Arbeitgeber im Freistaat. Rund 7.000 beschäftigten gar keine schwerbehinderten Menschen, davon 266 aus dem öffentlichen Bereich. Einer Sprecherin der Arbeitsagentur zufolge sei dies bedenkenswert, „gerade weil öffentliche Arbeitgeber hier eine Vorbildfunktion einnehmen sollten“.

Aktuelle Zahlen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

Knapp 181.000 schwerbehinderte Menschen waren nach Angaben der Arbeitsagentur 2017 in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Damit waren rund 7.900 Menschen mit einer Schwerbehinderung mehr beschäftigt als 2016. Die Besetzungsquote lag 2017 in Bayern bei 4,6 Prozent. Somit liegt der Freistaat auf Platz fünf im bundesweiten Vergleich, Berlin steht an der Spitze (5,3 Prozent).

Arbeitgeber müssen bei Nichterfüllen der Quote Ausgleichszahlungen leisten

Mit 113 Millionen Euro ist die Summe der Ausgleichszahlungen höher als in den Vorjahren, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf Anfrage mitteilte. Für 2016 mussten Arbeitgeber im Freistaat fast 99 Millionen Euro zahlen, 2015 war es etwa eine Million weniger.

Grund hierfür sei zum einen ein angehobener Pflichtbetrag, wenn nicht genug Stellen mit Menschen mit Handicap besetzt werden. Zum anderen sei die Einnahmensteigerung auf die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts zurückzuführen: Während insgesamt mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt würden, steige die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht im selben Maße.

Die Ausgleichszahlungen fließen dem ZBFS zufolge unter anderem in bundesweite Projekte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, in Einrichtungen für Schwerbehinderte und in Förderungen für Inklusionsbetriebe und Arbeitgeber, die Menschen mit Handicap beschäftigen.

Weitere Informationen

statistik.arbeitsagentur.de
Statistiken zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

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