Nürnberg (aze). Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür schaffen sie die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. „So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen“, heißt es in einer am Montag verschickten Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit. Folgende Regelungen gelten bis auf weiteres:
Persönliche Vorsprachen
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kunden müssen diese Termine NICHT absagen, sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Kunden können Anträge formlos per Mail oder über die eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen keine Nachteile, wenn man nicht persönlich vorspricht. „Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle“, so die Bitte.
Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen. Außerdem finden Sie:
- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Die Arbeitsfähigkeit sei sichergestellt, betont die Arbeitsagentur: „Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.“
