Ihre-Vorsorge Logo

Arbeitslose dürfen nicht einfach Urlaub machen

Arbeitlose müssen sich bei der Arbeitsagentur abmelden und diese muss die Ortsabwesenheit genehmigen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Strohhut, Handtuch und Flipflops am Strand. Bild: IMAGO / Panthermedia / Mariusz Blach

© Nicht definiert

Leipzig (dpa/tmn). Einfach ins Auto setzen, losfahren und für ein paar Tage Verwandte besuchen. Oder in das nächste Flugzeug in Richtung Süden steigen. Für viele ist diese Freiheit selbstverständlich. Doch wie sieht es aus, wenn jemand arbeitslos gemeldet ist? Dürfen Arbeitslose einfach verreisen, wenn ihnen danach ist?

"Nein", sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. "Arbeitslose müsse sich immer bei der Arbeitsagentur abmelden, wenn sie Urlaub planen." Dazu müssen Arbeitslose eine sogenannten Ortsabwesenheit beantragen und von der Arbeitsagentur genehmigen lassen. Das funktioniert telefonisch oder online.

Wer verreist, ohne den Urlaub vorher genehmigen zu lassen, riskiert als Arbeitsloser Sanktionen

Wer sich vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur einholt, dem stehen bis zu drei Wochen Urlaub pro Kalenderjahr zu. Es kann jedoch sein, dass die Arbeitsagentur in der Zeit der geplanten Abwesenheit kurzfristig ein passendes Angebot oder Vorstellungsgespräch vermitteln möchte. Solche Termine dürfen nicht verschoben werden, da der Urlaub dann die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen würde. Die Agentur für Arbeit könne den Urlaubswunsch in einem solchen Fall also ablehnen, so Gross.

Wer verreist, ohne den Urlaub vorher genehmigen zu lassen, riskiert als Arbeitsloser Sanktionen. "Die Agentur für Arbeit hat hier verschiedene Möglichkeiten, unter anderem kann sie das Arbeitslosengeld kürzen", erklärt der Fachanwalt.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026