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Ausbildungsprämie für kleine und mittelständische Firmen

Der Bund will bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen, um einen Einbruch der betrieblichen Ausbildung im Zuge der Corona-Krise zu verhindern.

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Männlicher Azubi steht in der Berufsschule vor einer Tafel und sägt an einem Metallwerkstück.

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Berlin (dpa). Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch eine Ausbildungsprämie für kleine und mittelständische Unternehmen in der Corona-Krise auf den Weg bringen. Grundlage ist ein sechsseitiges Eckpunkte-Papier, auf das sich die Ministerien für Bildung, Wirtschaft und Arbeit verständigt haben. Die Kosten werden darin auf 500 Millionen Euro geschätzt.

Die Prämie soll helfen, Ausbildungsplätze in der Pandemie zu erhalten. „Wir müssen verhindern, dass die Covid-19-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird“, heißt es in dem Papier, das dpa vorliegt.

Prämie von bis zu 3.000 Euro für jeden in 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag

So sollen kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Corona-Krise „in erheblichem Umfang“ betroffen sind und ihr Ausbildungsniveau halten, für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einen einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro erhalten. Das Geld soll nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt werden.

Unternehmen, die sogar mehr Ausbildungsverträge abschließen, sollen für jeden Vertrag, der über das bisherige Niveau hinausgeht, 3.000 Euro bekommen. Diese Summe können auch Firmen erhalten, die Auszubildende aus Betrieben übernehmen, die in der Pandemie Insolvenz anmelden müssen.

Wer seine Azubis nicht in Kurzarbeit schickt, wird vom Staat gefördert

Firmen, bei denen krisenbedingt deutlich weniger Arbeit anfällt und die ihre Ausbildenden dennoch nicht in Kurzarbeit schicken, sollen ebenfalls unterstützt werden. Sie sollen für Monate, in denen mindestens die Hälfte der Arbeit im Betrieb ausfällt, eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. „Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020“, heißt es im Papier.

Auch wer Auszubildende aus anderen Betrieben vollständig oder vorübergehend übernimmt, soll unter bestimmten Bedingungen bis maximal Ende Juni 2021 gefördert werden.

Vertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich schon am 3. Juni im Grundsatz auf die Prämie verständigt.


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