Ihre-Vorsorge Logo

Darf der Chef die E-Mails mitlesen?

Wenn der Vorgesetzte es genau wissen will: Darf der Chef die E-Mails seiner Angestellten im dienstlichen Postfach mitlesen?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Paragraphenzeichen. Bild: IMAGO / Andreas Berheide

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). E-Mails im dienstlichen Postfach sollten sich im besten Fall um die Arbeit drehen. Manche Chefs möchten es genau wissen und verlangen von ihren Angestellten, mitlesen zu dürfen. Dürfen sie das?

Voraussetzung für dieses Recht ist zunächst, dass der Arbeitgeber zuvor jede private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs verboten hat. Dann kann ein Vorgesetzter zum Beispiel die Arbeitsanweisung geben, dass ihm dienstliche Mails etwa zu einem bestimmten Vorgang zur Verfügung gestellt oder in Kopie zugesandt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Krankheits- oder Urlaubsfall geht dienstliches Interesse vor

Auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall eines Arbeitnehmers sei es die herrschende Meinung, dass das dienstliche Interesse des Arbeitgebers gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des abwesenden Arbeitnehmers überwiegt.

Das heißt: Der Arbeitgeber hat dann das Recht, auf die dienstliche Konversation im Mail-Postfach des erkrankten oder abwesenden Arbeitnehmers zuzugreifen. „Und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das dem Arbeitgeber zu erlauben“, so Meyer, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist.

Ständige Überwachung ist in jedem Fall unzulässig

Allerdings ist es selbst bei einem Verbot der privaten E-Mail-Nutzung unzulässig, dass der Arbeitgeber immer alle Mails des Arbeitnehmers mitliest oder gar technisch mittels spezieller Kontrollsoftware überwacht. „Dies wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten“, sagt Meyer.

Bei Erlaubnis privater Nutzung: Einsicht nur mit Einwilligung

Erlaubt ein Arbeitgeber, dass über den dienstlichen E-Mail-Account auch private E-Mails geschrieben und empfangen werden dürfen, verwirkt er damit seine Rechte, die Mails ohne konkrete Einwilligung einsehen zu dürfen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

„Sei einfach du selbst“ – ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026