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Darf ich meinen eigenen Laptop für den Job verwenden?

Wer gerade nicht im Büro sitzt, nutzt für Dienstliches vielleicht auch mal den privaten Laptop. Warum das keine gute Idee ist.

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Junge Frau sitzt im Homeoffice am Laptop und lächelt in die Kamera.

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Nochmal schnell abends berufliche E-Mails checken am privaten Laptop oder Handy – ist das eigentlich erlaubt? Streng genommen nicht. „Arbeitnehmer dürfen ihren privaten Laptop nur verwenden, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln.

Auch wenn das in der Praxis selten der Fall ist: Theoretisch kann der Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abmahnen, wenn sie unerlaubt über ihre privaten Geräte auf Arbeitsprogramme zugreifen.

Andersherum gilt aber auch: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingen, ihren privaten Laptop für die Arbeit zu nutzen. Er ist verpflichtet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

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