Bochum (kbs/sth). Mit dem dritten Quartalsbericht 2024 der Minijob-Zentrale liegen jetzt erstmals auch Zahlen zum Durchschnittsverdienst von Minijobberinnen und Minijobbern im Jahr 2023 vor. Im Vorjahr lag die Verdienstgrenze im Minijob noch bei 520 Euro monatlich (2024: bei 538 Euro). Eine Sonderauswertung zeigt, dass der durchschnittliche monatliche Verdienst von Minijobbern im Gewerbe 2023 bei 375,90 Euro lag - etwa 30 Euro oder 8,7 Prozent höher als im Vorjahr. In den vergangenen zehn Jahren erhöhte sich der Durchschnittsverdienst im Gewerbe damit den Angaben zufolge um fast 90 Euro. In Privathaushalten wuchs der Durchschnittsverdienst von Minijobbern im Vergleich zum Vorjahr um rund elf Euro auf 214,36 Euro.
„Der Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro gilt für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher begrüßen wir, dass auch die Verdienstgrenze in Abhängigkeit zum Mindestlohn regelmäßig angepasst wird. Minijobberinnen und Minijobber profitieren davon“, so Rainer Wilhelm, der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See der für die Minijob-Zentrale zuständige Geschäftsführer. Ab Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird daher ebenfalls ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben.
Insgesamt waren zum 30. September 2024 bei der Minijob-Zentrale laut Quartalsbericht etwa 6,94 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: knapp 6,7 Millionen im Gewerbe und etwa 247.000 in Privathaushalten.
