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Energiekosten: Kommission schlägt Mieter-Kündigungsschutz vor

Mieter und Vermieter sollen bei den Energiekosten unterstützt werden. Die Expertenkommission hat nun dazu Vorschläge vorgelegt.

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Abrechnung Heizkosten mit Heizungsregler und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Shotshop / Digitalpress

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Berlin (dpa). Die Expertenkommission für Gas und Wärme empfiehlt ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Vorsitzenden der Kommission am Montag an die Bundesregierung in Berlin übergeben haben.

„Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen“, heißt es in dem 34-seitigen Papier. „Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mit Hilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden.“ Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante Wohngeld Plus ausgezahlt werden kann.

Zinslose Hilfe für Vermieter

Vermieterinnen und Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen. Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

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