Ihre-Vorsorge Logo

EuGH-Gutachten stärkt Hoffnung auf Urlaubsanspruch von Kranken

Verfallen Urlaubstage, die man aufgrund von längerer Krankheit nicht nehmen konnte? Der Europäische Gerichtshof sagt Nein.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" in Luxemburg. Bild: IMAGO / ecomedia / robert fishman.

© Nicht definiert

Luxemburg (dpa). Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass ihr Urlaub auch bei längerer Krankheit nicht verfällt. Aus dem Schlussantrag von Generalanwalt Jean Richard de la Tour geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, damit Urlaub gestrichen werden kann. So müsse der Arbeitnehmer etwa auf entsprechende Fristen hinweisen. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, oft folgen ihnen die Richter am EuGH jedoch.

Zwei Modellfälle des Bundesarbeitsgerichts

Hintergrund sind zwei Fälle vor dem Bundesarbeitsgericht. Diese Rechtsstreitigkeiten betreffen den Anspruch von zwei Mitarbeitenden auf bezahlten Jahresurlaub für das Urlaubsjahr, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert beziehungsweise arbeitsunfähig waren.

Fall 1: Urlaub verfällt nach Ablauf des Übertragungszeitraums

Zum einen geht es um einen Mitarbeiter, der klagte, weil ihm sein Arbeitgeber für das Jahr 2014 seiner Ansicht nach noch 34 Arbeitstage Urlaub schulde, die er aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen konnte. Der Arbeitgeber argumentiert, der nicht genommene Urlaub sei nach Ablauf des Übertragungszeitraums im Jahr 2016 erloschen.

Fall 2: Kein Hinweis vom Arbeitgeber über möglichen Verfall von Urlaubstagen

Im zweiten Fall war eine Mitarbeiterin im Jahr 2017 arbeitsunfähig geworden. Sie habe ihren gesetzlichen Urlaub für 2017 nicht vollständig in Anspruch genommen. Der Arbeitgeber hatte sie nach Informationen des EuGH weder aufgefordert, ihren Urlaub zu nehmen, noch darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfallen könne.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026