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EuGH-Gutachten: Stundenlohn von Leiharbeitnehmern darf niedriger sein

30 Prozent weniger Lohn als ein Stammarbeitnehmer: Eine Leiharbeiterin aus Deutschland klagt gegen ungleiche Bezahlung.

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Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" in Luxemburg. Bild: IMAGO / ecomedia / robert fishman.

© Nicht definiert

Luxemburg (dpa). Leih- und Stammarbeitnehmer dürfen nach Ansicht eines EuGH-Gutachters unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere angemessene Vorteile gewährt werden, wie Generalanwalt Anthony Collins betonte. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland. Sie erhält den Angaben zufolge im Gegensatz zu den Stammarbeitnehmern in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Die Betroffene verlangt nun die Zahlung der Differenz.

Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Oft folgen die Richter am EuGH aber der Ansicht ihrer Generalanwälte. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

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