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Förderung: Weiterbildung ist auch für Minijobber möglich

Auch als Minijobber stehen einem berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu. Die Zugangswege einer Förderung hängen vom jeweiligen Bundesland ab.

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Mann steht am Flipchart und erklärt Seminarteilnehmern eine Grafik. Bild: IMAGO / Shotshop / Franz Pfluegl

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Bochum (dpa/tmn). Staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen bringen im Arbeitsleben viele Vorteile. Davon können auch Minijobber und Minijobberinnen profitieren.

Beziehen diese Arbeitslosengeld 2, können sie Förderung für die berufliche Weiterbildung beim zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch andere Mitarbeiter, die maximal 450 Euro verdienen, können die Förderung beantragen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin.

Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je Bundesland

Die Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzung variieren allerdings in den jeweiligen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Minijobber mithilfe des sogenannten Bildungsschecks NRW gefördert, welcher die Hälfte der Weiterbildungskosten übernimmt. Gedeckelt ist die Förderung bei 500 Euro. In anderen Bundesländern kann die Grenze höher ausfallen.

Einen bundesweiten Überblick über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.

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