Ihre-Vorsorge Logo

Gericht: Berliner Beamtin muss Homeoffice hinnehmen

Eine ältere Beamtin wird von ihrer Behörde wegen erhöhtem Infektionsrisiko ins Homeoffice geschickt. Sie wehrt sich vor Gericht. Und verliert.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/bb). Eine ältere Berliner Amtsinspektorin wollte nicht ins Homeoffice wegen der Corona-Krise, sondern lieber im Bezirksamt weiter arbeiten. Nun hat das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt ihren Eilantrag abgewiesen.

Der Anspruch von Beamten auf „amtsangemessene Beschäftigung“ werde nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend von zu Hause aus zu arbeiten, teilte das Gericht mit (Beschluss vom 14. April – VG 28 L 119/20). Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Beamtin sieht keine Rechtsgrundlage für Anweisung der Behörde

Laut Gericht war Ende März für die über 60-Jährige Homeoffice bis zum 17. April angeordnet worden – demnach aus Fürsorge, weil sie wegen ihres Alters ein erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Erkrankung habe. Sie sollte sich vor allem telefonisch bereithalten. Die Frau hatte laut Gericht in ihrem Antrag argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Homeoffice. Die Regelung in der Behörde sehe das nur vor, wenn der Beschäftigte das selbst beantrage. Dies habe sie aber nicht getan.

Urteil: Während der Pandemie darf Homeoffice angeordnet werden

Die 28. Kammer entschied, die Beamtin müsse die Maßnahme für eine begrenzte Zeit hinnehmen. Durch die Anordnung werde nur der Ort ihres Einsatzes und gegebenenfalls die konkrete Aufgabe für drei Wochen verändert. Die Amtsinspektorin bleibe in ihrer Funktion und werde weder aus dem Dienst gedrängt noch zu Untätigkeit in perspektivlosem Warten genötigt.

Laut Gericht ist es in der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie hinnehmbar, dass sich die amtsangemessene Beschäftigung vorübergehend auf eine bloße Rufbereitschaft und die Übertragung einzelner Aufgaben im Homeoffice beschränke.

Weitere Informationen

www.berlin.de
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Berlin

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

„Sei einfach du selbst“ – ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026