Berlin (dpa). Hartz-4-Bezieherinnen und Bezieher bekommen ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat. Die entsprechende Kabinettsverordnung beschloss der Bundesrat am Freitag. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.
- Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um drei Euro auf 449 Euro pro Monat.
- Der Regelsatz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten steigt um 3 Euro auf 404 Euro.
- Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gibt es künftig 376 Euro, ebenfalls 3 Euro mehr als bisher.
- Um jeweils 2 Euro steigt der Satz für 6- bis 13-Jährige und für 0- bis 5-Jährige (311 und 285 Euro).
- Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz von 357 auf 360 Euro.
Hohe Inflation noch nicht eingerechnet
Das Statistische Bundesamt errechnet die Regelbedarfe jährlich anhand der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die zuletzt deutlich gestiegenen Verbraucherpreise – im September betrug das Preisplus im Vergleich zum Vorjahresmonat 4,1 Prozent – gingen allerdings noch nicht in die Berechnung der Sätze ein. Sie würden erst für 2023 berücksichtigt, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Die gesetzlich vorgeschriebene Methodik biete hier keinen Entscheidungsspielraum. Mit den jährlichen Anpassungen will die Regierung ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.
