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Heil plant Vorschläge zu Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht erklärt. Jetzt ist die Politik am Zug.

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Arbeitszeiterfassung Terminal. Bild: IMAGO / Frank Sorge

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Berlin (dpa). Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit in Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Vorschläge für eine Umsetzung der Pflicht in Aussicht gestellt. Zunächst müsse sein Ministerium aber das Urteil und die Begründung dazu auswerten, sagte Heil auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts BAG, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Das Urteil legt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedsstaaten fest und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist in Deutschland bislang noch nicht geschehen.

Flexible Arbeitszeitmodelle soll es weiter geben

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums erklärte dazu am Mittwoch, dass das EuGH-Urteil „keinen zeitlichen Rahmen“ für die Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht setze. Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern in Form eines „Arbeitszeitgipfels“ hätten noch nicht stattgefunden.

Eine BAG-Sprecherin sagte, mit dem Grundsatzurteil gebe es die Maßgabe, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Das Urteil wirke quasi wie ein Gesetz, sei allerdings auf die Maßgabe der Arbeitszeiterfassung beschränkt und nicht so detailliert wie ein mögliches Gesetz. Ein Gesetz könnte auch regeln, wie die Arbeitszeit aufgezeichnet werden solle, wie es weitergehe mit Vertrauensarbeit oder ob es möglicherweise Branchenregelungen geben soll.

So wenig Bürokratie wie möglich

Minister Heil betonte mit Blick auf das Urteil des Arbeitsgerichts: „Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht um ihren Lohn betrogen werden, durch Manipulation bei der Arbeitszeit, aber wir müssen, wenn das Urteil uns Umsetzungsnotwendigkeiten in der Gesetzgebung mitbringt, auch darauf achten, dass die Umsetzung so unbürokratisch wie möglich stattfindet.“

Es gebe in Deutschland bereits Bereiche, in denen die Arbeitszeit registriert werde. „Das muss nicht immer die Stechkarte sein. Das kann auch eine digitale Lösung sein.“ Nun gehe es aber erst mal darum, das Grundsatzurteil zu prüfen und die Frage der Rechtsfolgen zu klären. Erst dann werde er Vorschläge unterbreiten.

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