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Impftermin in der Arbeitszeit – bekomme ich dafür frei?

Nicht immer lässt sich eine Impfung auf einen Termin außerhalb der Arbeitszeit legen. Was tun?

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Aufgeschlagener Terminplaner mit Kugelschreiber. – Bild: wdv.de © Oana Szekely

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Berlin (dpa/tmn). Mehr und mehr Beschäftigte haben in den kommenden Wochen und Monaten Termine für ihre Corona-Schutzimpfung im Kalender stehen. Aber wie vereinbaren sie das am besten mit ihrer Arbeitszeit? Bekommen sie von ihrem Arbeitgeber dafür frei?

Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist noch umstritten.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentowski zufolge aber großzügig sein: „Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.“ Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin, und nicht für den ganzen Tag.

Krankmeldung nach Impfung ist möglich

Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. „Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag“, so Walentowski.

Anders ist das, wenn der oder die Geimpfte Nebenwirkungen hat und sich nach der Impfung für einige Tage krank fühlt. „Dann kann man sich ganz normal krankmelden, und dann erhält man auch den Urlaubstag wieder gutgeschrieben, wie ganz normal, wenn man in den Ferien erkrankt“, so der DAV-Experte.

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