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Ist Musik im Büro erlaubt?

Ein Angestellter darf nur mit Einverständnis vom Chef am Arbeitsplatz Musik hören. Das gilt auch für die Beschallung durch Kopfhörer.

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Menschen arbeiten in einem Großraumbüro. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa/tmn). Musik und Radio sind am Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Chef damit einverstanden ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Denn grundsätzlich gelte: Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht und kann somit auch die betriebliche Ordnung bestimmen.

Arbeitgeber muss vermitteln

Sind sich die Kollegen zum Thema Musik im Büro nicht einig, müsse der Arbeitgeber vermitteln. Auch die Kollegen, die nicht beschallt werden möchten, haben ein berechtigtes Interesse, das der Chef berücksichtigen muss. Der Arbeitgeber hat sich daher um einen „möglichst sachgerechten Ausgleich“ zu bemühen.

Auch Musik über Kopfhörer ist Chefsache

Auch wer Musik über Kopfhörer hört, ist an die Weisungen des Chefs gebunden. Findet der Vorgesetzte, dass die Arbeitsleistung des Mitarbeiters beeinträchtigt wird, kann er den Angaben zufolge auch das Musikhören über Kopfhörer untersagen.


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