Ihre-Vorsorge Logo

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit grundlos kündigen?

Wann der gesetzliche Kündigungsschutz greift und was bei fristloser Kündigung gilt.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann im Anzug tippt von hinten auf ein weißes Paragrafenzeichen.

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Oft fallen die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses mit der Probezeit zusammen. Sie bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich kennenzulernen und die Zusammenarbeit zu überprüfen. Beschäftigte zeigen sich in der Regel von ihrer besten Seite, um den Job zu behalten. Aber brauchen Arbeitgeber für eine Kündigung während der Probezeit überhaupt einen Kündigungsgrund?

Nein. „In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Kündigungsschutz, sodass es für die ordentliche fristgerechte Kündigung keines Grundes bedarf“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Umgekehrt gilt das aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es vielleicht beim neuen Arbeitgeber nicht gefällt.

Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach dieser Wartezeit von sechs Monaten, sofern der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte hat. Dann müssen Arbeitgeber wichtige Gründe vorbringen, wenn sie einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen wollen.

Eine fristlose Kündigung dagegen ist auch in der Probezeit nicht so einfach möglich. „Für eine außerordentliche fristlose Kündigung bedarf es immer eines wichtigen Grundes für die Kündigung, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist unzumutbar macht“, erklärt Oberthür.

Da in der Probezeit aber ohnehin eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen gilt, ist dieser Fall in der Praxis eher selten.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026