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Kaum Bewerbungen in dritter Geschlechtskategorie

Intersexualität: Seit Anfang 2019 müssen Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen geschlechtsneutral formulieren – etwa mit den Abkürzungen (m/w/d).

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Bewerber sitzen auf Stühlen und warten auf Vorstellungsgespräch. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Bonn/Frankfurt (dpa). In deutschen Großkonzernen sind bislang kaum Bewerbungen in der dritten Geschlechtskategorie eingegangen. „Das überrascht mich nicht“, sagte Anwältin Friederike Boll, die regelmäßig Betroffene von Diskriminierung in diesem Bereich vertritt, der Deutschen Presse-Agentur. Seit sich intersexuelle Menschen seit Anfang 2019 in der Kategorie „divers“ ins Geburtenregister eintragen lassen können, müssen auch Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen geschlechtsneutral formulieren – etwa mit den Abkürzungen (m/w/d).

Umfrage bei Großkonzernen: Bisher wenige Bewerbungen

Bei vielen Unternehmen hat es bislang keine einzige Bewerbung in der dritten Kategorie gegeben, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. Dazu gehören der Pharmakonzern Bayer, der Essener Energieriese Eon, die Deutsche Bank oder Vodafone. Andere Unternehmen geben an, das Geschlecht nicht zu erfassen, etwa die Commerzbank oder die Continental-Versicherung.

Einen Ausreißer stellt die Deutsche Post dar, bei der nach eigenen Angaben bereits 700 Bewerbungen mit der Geschlechtsangabe „divers“ eingegangen sein sollen. Es könne aber sein, dass sich Menschen dort eingruppiert hätten, weil sie sich nicht zu ihrem Geschlecht äußern möchten, sagte eine Sprecherin.

Neuregelung der Geschlechterkategorien wirkt sich kaum aus

Den Änderungen liegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, die die bisherige Pflicht, sich zwischen männlich und weiblich entscheiden zu müssen, als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot wertete. In den ersten Monaten nach der Neuregelung blieb die Nachfrage überschaubar – bei den Standesämtern der großen Städte gab es nur einige Dutzend Anfragen zu vermelden.


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