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Kinder coronagefährdeter Eltern müssen zur Schule

Zwei Geschwister eines Gymnasiums, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe zählen, wollten vom Präsenzunterricht befreit werden. Das Gericht lehnte ab.

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Braunschweig (dpa/lni). Schüler, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe gehören, haben nicht automatisch Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Schule dürfe die Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine weitergehende Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet wurde, etwa wegen eines Corona-Falls bei einem Schüler, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Gericht gibt den Schulen Recht

Im konkreten Fall geht es um zwei Geschwister aus der 9. und 12. Klasse eines Braunschweiger Gymnasiums, deren Eltern der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt hatten, wonach sie zur Risikogruppe gehören. Die Schule hatte die Befreiung unter Berufung auf eine Vorschrift des Kultusministeriums abgelehnt. Diese Vorschrift sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Zudem habe die Schule schon eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt.


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