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Kommunen stocken in Coronakrise Kurzarbeitergeld auf

Bei städtischen Betrieben wie z.B. öffentlichen Verkehrsmitteln könnte es zu Kurzarbeit kommen. Eine Anpassung des Tarifvertrages soll helfen.

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Berlin (dpa). Die Kommunen wollen nach Gewerkschaftsangaben im Fall von Kurzarbeit für ihre Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken. Je nach Entgeltgruppe sollen diese 90 oder 95 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts bekommen, teilten Verdi und der Beamtenbund am Mittwoch mit. Das sehe eine Verständigung mit den Arbeitgebern vor.

Verdi und Arbeitgeberverbände diskutieren neuen Tarifvertrag

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände bestätigte zwar, dass sich beide Seiten auf entsprechende Eckpunkte verständigt hätten. Jedoch würden diese noch in den Verbandsgremien beraten, bevor der Tarifvertrag unterschrieben werden könne. Vorgesehen ist nach Gewerkschaftsangaben, dass der Vertrag bis Ende des Jahres gelte und nur für die Corona-Krise gültig sei. Betriebsbedingte Kündigungen seien demnach in kommunalen Betrieben während der Kurzarbeit und bis zu drei Monate danach ausgeschlossen.

Kurzarbeit in städtischen Betrieben: absolute Ausnahmesituation

Für die meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes sei Kurzarbeit kein Thema, erklärte Verdi mit Blick auf Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuung, soziale Dienste, Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und die Verwaltung.

Bei städtischen Betrieben wie Theatern, Museen oder Bussen und Bahnen könne es jedoch zu Kurzarbeit kommen. „Allen ist klar, dass dieser Tarifvertrag ausschließlich ein Beitrag ist, um eine absolute Ausnahmesituation zu regeln“, sagte Beamtenbund-Tarifchef Volker Geyer. Die sei aber kein Muster. „Grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst zu viel und nicht zu wenig Arbeit.“


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