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Kurzarbeit: Kabinett verlängert erleichterten Zugang

Die Sonderregelung zur Kurzarbeit wird verlängert. Dazu gehört auch die volle Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.

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Antrag auf Kurzarbeitergeld, darauf liegen ein Kugelschreiber sowie Münzen und Geldscheine.

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Berlin (dpa). Firmen und Beschäftigte mit Problemen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erhalten weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit. Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren. So werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres voll erstattet. Bisher sind Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf Betriebe begrenzt, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, auch die Beiträge werden bisher nur bis zu diesem Datum voll erstattet.

Die Verlängerung führt zu Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von rund 1,2 Milliarden Euro

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