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Mindestlohn: Von 12 Euro pro Stunde könnten auch Assistentinnen profitieren

Von der Friseurin bis zur zahnmedizinischen Fachangestellten: Eine Studie zeigt, wem eine deutliche Erhöhung der Lohnuntergrenze mehr Geld bringt.

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München (tö). Wenn eine neue Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen wird, werden davon nicht nur Beschäftigte in den traditionellen Niedriglohn-Branchen profitieren. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten zum Beispiel auch Mitarbeiterinnen und Assistenten in Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Büros erhalten. Dies zeigt eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Für die Studie wurden Gehaltsangaben von fast 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet.

Hauptbegünstigte: Frauen in Teilzeitjobs oder befristeten Verträgen

Bislang liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,60 Euro. Vorgesehen war den Mindestlohn vom 1. Januar bis zum 30.Juni 2022 auf 9,82 Euro zu erhöhen. Im zweiten Halbjahr des nächsten Jahres sollte er bereits 10,45 Euro betragen. Steigt er nun schneller auf 12 Euro, wie nun von einer möglichen Ampel-Koalition vorgesehen, würde er sich viel stärker auf das Lohngefüge auswirken und „weit in die Mitte der Gesellschaft hineinwirken“, heißt es in der Untersuchung.

Zu den Hauptbegünstigten zählen demnach generell Frauen, besonders mit Teilzeitjobs oder befristeten Arbeitsvertrag, sowie Beschäftigte in kleineren Betrieben mit unter 100 Mitarbeitern, Beschäftigte mit Arbeitgebern, die unter Tarif bezahlen, und generell Arbeitnehmer mit Helfer- und Anlerntätigkeiten. Kommen mehrere dieser Faktoren zusammen, ist das Risiko, zu Niedriglöhnen arbeiten zu müssen, besonders hoch.

Niedrige Löhne werden laut der Studie besonders oft in Sachsen-Anhalt, in anderen ostdeutschen Flächenländern sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein gezahlt.

Berufsausbildung schützt nicht zuverlässig vor Niedriglohnbeschäftigung

Unter den 50 Berufen, die am häufigsten von einer Mindestlohn-erhöhung auf 12 Euro profitieren würden, finden sich auf den vordersten Plätzen Berufe wie Friseur/in, Bäckereifachverkäufer/in und Florist/in. Auch in beliebten Ausbildungsberufen wie Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r und Kfz Mechatroniker/in besteht demnach ein erhöhtes Risiko für Löhne unter 12 Euro. Mehr Geld kann eine entsprechende Erhöhung ebenso Beschäftigten bringen, die als Auslieferungsfahrer/in, Berufskraft-fahrer/in im Güterverkehr oder Gabelstaplerfahrer/in arbeiten.

Die Auswertung zeigt, dass eine abgeschlossene, mehrjährige Berufsausbildung nicht zuverlässig vor einer Niedriglohnbeschäftigung schützt. Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hatten ergeben, dass ein Mindestlohn von 12 Euro zehn Millionen Menschen direkt zugutekäme.

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