Bochum (kbs/sth). Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf die rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland, teilt die Minijob-Zentrale mit. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt demnach durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Die Mindestlohn-Anhebungen gehen auf einen Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission zurück. Mit den Erhöhungen soll ein angemessener Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet werden sowie faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sichergestellt werden – das gilt auch bei Minijobs.
Ab 2026 sind 603 Euro Verdienst erlaubt, ab 2027 wohl 633 Euro
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht. Konkret bedeutet das: Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Verdienstobergrenze im Minijob auf 603 Euro pro Monat. Ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – erfolgt eine weitere Anpassung auf 633 Euro monatlich (die Werte wurden jeweils aufgerundet).
Minijobs sind kein Sonderfall beim Mindestlohn. Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die gesetzliche Lohnuntergrenze uneingeschränkt. In einigen Branchen liegen tarifliche Mindestlöhne sogar über dem gesetzlichen Niveau und gelten damit ebenfalls für Minijobberinnen und Minijobber. Auch bei der Minijob-Zentrale sieht man diese Entwicklung positiv: „Die Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs ist eine gute Nachricht für Millionen Minijobberinnen und Minijobber“, sagt Dr. Rainer Wilhelm, Geschäftsführer der Minijob-Zentrale. „Sie stellt sicher, dass das Stundenpensum beibehalten werden kann.“
- Weitere Informationen zur neuen Verdienstgrenze gibt es unter Magazin der Minijob-Zentrale – Minijob-Zentrale.
- Die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Zu diesem gehören auch die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz, die Seemannskasse und die Künstlersozialkasse.
