Ihre-Vorsorge Logo

Minijobs: Neuen Mindestlohn beachten

Viele Minijobber wie zum Beispiel Haushaltshilfen müssen jetzt ihre Arbeitszeit anpassen. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn). Egal ob Kinder betreuen, putzen oder Wäsche waschen – für solche Aufgaben setzen viele auf Haushaltshilfen. Um die Hilfen nicht schwarz zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Wichtig zu beachten: Seit dem 1. Januar gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn – auch für Minijobber.

Auf 450-Euro-Grenze achten

Statt 9,60 Euro müssen nun 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden. Der Verdienst in einem Minijob darf 450 Euro monatlich auch mit dem neuen Mindestlohn nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss deshalb unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Zum 1. Juli soll der Mindestlohn dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.

Anmeldung bringt Vorteile für Minijobber und Arbeitgeber

Angemeldete Minijobber sind bei einem Unfall im Haushalt finanziell abgesichert. Außerdem haben sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Darüber hinaus erwerben Minijobber Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insgesamt 12,99 Prozent an Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Hinzu kommt eine zweiprozentige Pauschsteuer. Im Gegenzug können Arbeitgeber 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal bis zu 510 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen.

Haushaltshilfe einfach online anmelden

Im „Haushaltsscheckverfahren“ kann eine Haushaltshilfe einfach bei der Minijob-Zentrale registriert werden. Am schnellsten geht das online. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026