Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn). Egal ob Kinder betreuen, putzen oder Wäsche waschen – für solche Aufgaben setzen viele auf Haushaltshilfen. Um die Hilfen nicht schwarz zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Wichtig zu beachten: Seit dem 1. Januar gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn – auch für Minijobber.
Auf 450-Euro-Grenze achten
Statt 9,60 Euro müssen nun 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden. Der Verdienst in einem Minijob darf 450 Euro monatlich auch mit dem neuen Mindestlohn nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss deshalb unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Zum 1. Juli soll der Mindestlohn dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.
Anmeldung bringt Vorteile für Minijobber und Arbeitgeber
Haushaltshilfe einfach online anmelden
Im „Haushaltsscheckverfahren“ kann eine Haushaltshilfe einfach bei der Minijob-Zentrale registriert werden. Am schnellsten geht das online. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.