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Minijobs: Stundenzahl an erhöhten Mindestlohn anpassen

Mit Jahreswechsel steigt der Mindestlohn. Vor allem Minijobber sollten jetzt genau nachrechnen.

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Frau in gelben Gummihandschuhen wischt eine Treppe mit einem blauen Lappen. Bild: IMAGO / Jochen Tack /  imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel in Privathaushalten als Gärtner oder Haushaltshilfe tätig sind. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler.

Minijobber sollten ihre monatliche Arbeitszeit überprüfen

Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.

Wichtig zu beachten: Am 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf dann 9,60 Euro pro Stunde. Daher sollte auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 an die Anpassung der Verträge gedacht werden.

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