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Neuer Job: Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag kündigen

Der Arbeitsvertrag ist frisch unterschrieben. Doch plötzlich flattert noch ein besseres Jobangebot ins Haus. Was dann zu tun ist.

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Blaue Bewerbungsmappe mit Stift. Bild: IMAGO / Panthermedia / nordheide foto

© Nicht definiert

Saarbrücken (dpa/tmn). Wer auf Jobsuche ist, hat oft mehrere Vorstellungsgespräche hintereinander. Klappt es dann mit einem Job, ist die Freude vielleicht groß und der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben. Doch kommt die Zusage für den eigentlichen Wunschjob ein paar Tage später, stellt sich die Frage: Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus?

Ganz einfach: Indem man den bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag kündigt. Dies ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auch vor Dienstantritt möglich, erklärt die Arbeitskammer des Saarlandes. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eine Kündigung vor Dienstbeginn kann vertraglich explizit ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zunächst antreten. Sie können es dann allerdings am ersten Arbeitstag im neuen Job direkt kündigen. Auch hier zu beachten: Die geltende Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

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