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Pflegeheim-Kosten: Kinder werden entlastet

Im Notfall müssen die Kinder für Pflegekosten einspringen. Das soll künftig seltener der Fall sein – und das trotz höherer Pflegelöhne.

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Berlin (dpa). Die Kinder von Pflegebedürftigen sollen in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit werden. Nach einem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Die Kommunen warnten umgehend vor Mehrbelastungen und forderten einen Ausgleich. Der Bundesrat brachte am Freitag ein Gesetz für höhere Pflegelöhne auf den Weg.

Zunächst springt das Sozialamt bei den Kosten ein

Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Häufig scheuen die Ämter allerdings auch vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.

Wie viele Menschen an den Kosten beteiligt werden, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräftige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300.000 Heimbewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen.

Kommunen fürchten hohe Mehrbelastungen

Der Deutsche Städtetag rechnet mit Mehrkosten von jährlich 500 Millionen Euro für die Städte. Nachgewiesene Mehrbelastungen müssten den Kommunen vollständig ausgeglichen werden, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag).

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zweifelte die Zahlen an und maß dem Gesetz nur vergleichsweise geringe Auswirkungen zu. „Denn von den 4 Milliarden Euro, die die Kommunen für die Sozialhilfe von Pflegebedürftigen zahlen, können sie sich heute gerade einmal 77 Millionen Euro von den Angehörigen zurückholen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts. „Das Angehörigen-Entlastungsgesetz klingt groß, wird aber in der Praxis kaum zu spüren sein“, sagte Brysch.

Die Städte erwarten hingegen steigende Kosten, da Pflegeleistungen künftig mehr nachgefragt würden, wenn sich Angehörige seltener an den Kosten beteiligen müssten. Außerdem werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren stark ansteigen, sagte Dedy.

Gesetz soll Angehörige vor finanziellen Risiken schützen

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagte, da die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bereits eine emotionale und organisatorische Belastung sei, müssten die Betroffenen wenigstens vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt werden. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, das Gesetz sei ein wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt im Land.

Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz stieg im Bundesschnitt zuletzt auf knapp 1.930 Euro. Enthalten sind Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen. Für die Pflege allein liegt der Eigenanteil im Schnitt bei rund 690 Euro. Die Grünen wollen hier einen Deckel einziehen, wie aus einem am Freitag im Bundestag beratenen Antrag hervorgeht.

Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte zu Lasten der Pflegebedürftigen

Die Grünen-Pflegeexpertin Kordula Schulz-Asche sagte zur Begründung, unter anderem die längst überfälligen Gehaltssteigerungen für Pflegefachkräfte gingen heute zu Lasten der Pflegebedürftigen. Brysch sagte ebenfalls, auch künftig werde Pflege oft arm machen.

Die Weichen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften stellte der Bundesrat. Die Länderkammer billigte ein Gesetz, mit dem dieses Ziel vorzugsweise über einen Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erreicht werden soll, der von der Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Als zweiter Weg könnten höhere Pflegemindestlöhne festgelegt werden – nicht nur für Hilfskräfte wie bisher, sondern auch für Fachkräfte.

Weitere Informationen

dip21.bundestag.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)

dip21.bundestag.de: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung mit Änderungen (PDF)

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