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Pflegereform: Eigenanteil für Heimpflege soll begrenzt werden

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Probleme, die Kosten für ein Pflegeheim zu stemmen. Die Pflegereform will Abhilfe schaffen.

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Berlin (dpa). Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig maximal 700 Euro pro Monat Eigenanteil für die Pflege in einem Heim bezahlen. Dafür und für weitere Verbesserungen soll der Zuschlag auf die Pflegebeiträge für Versicherte ohne Kinder um 0,1 Prozentpunkte steigen. Der Bund soll der Pflegeversicherung zudem einen dauerhaften Steuerzuschuss überweisen.

Das sehen erste Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums für eine große Pflegereform 2021 in Deutschland vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. Im Schnitt lagen die Eigenanteile für die reine Pflege in einem Heim im Juli bei 786 Euro im Bundesdurchschnitt, dazu kamen 774 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 455 Euro für Investitionskosten pro Pflegebedürftigen und Monat.

Reformüberlegungen sind noch im Frühstadium

Auch das Redaktionsnetzwerks Deutschland, das Nachrichtenportal „ThePioneer“ und „Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health“ berichteten über die Eckpunkte. Den Plan einer Deckelung der Eigenanteile bei 700 Euro für maximal 36 Monate und weitere Neuerungen hatte Spahn im Oktober bereits angekündigt. Neu an den Eckpunkten ist nun aber der große Umfang der gesamten Pläne Spahns. Allerdings sind die Reformüberlegungen laut seinem Ministerium noch in einem frühen Stadium. Ein Sprecher sagte, die Pflegereform sei Gegenstand von koalitionsinternen Beratungen.

Mehr Pflegegeld, geringerer Eigenanteil, bessere Löhne in der Pflege

Zur Stärkung der häuslichen Pflege sollen laut den Eckpunkten die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent steigen. Ab 2023 sollen sie an die Inflationsrate angepasst werden. Ansprüche von Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen in einem Jahresbetrag von 3.300 Euro gebündelt werden.

Mit Billiglöhnen für Pflegekräfte soll Schluss gemacht werden. „Die Entlohnung entsprechend Tarif für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen soll künftig Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung werden“, heißt es in dem Papier.

Der weiter erhöhte Beitrag für Kinderlose soll der „Demografiefestigkeit“ der Pflegeversicherung dienen. Der 2005 eingeführte Beitragszuschlag für Kinderlose liegt derzeit bei 0,25 Prozentpunkten. Für Zeiten der Kindererziehung soll der Bund künftig die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für pflegende Angehörige übernehmen.


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